07.07.2014 GRS 03.07.2014
Gleich zu Beginn wurde der Antrag von BBR, SPÖ und GRÜN, in dem es um die ÖFFENTLICHE ABHANDLUNG neuer Statuten und eine Vollmacht betreffend der gemeindeeigenen Beteiligungsgesellschaft ging, von der Sommer’schen ÖVP abgeschmettert
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Kommentar:
Die Bevölkerung hat einen legitimen Anspruch darauf, über die für die Weiterentwicklung der Stadt fundamental einschneidenden und weitreichenden Entscheidungen über Gemeindeeigentum und somit Allgemeingut informiert zu werden.
Diese nun schon 4 Jahre andauernde Hinterzimmerpolitik, in der es um Stadteigentum geht, muss endlich ein Ende haben!!!
TOP 6.1 Regierungskommissär
Der Regierungskommissär leitet von 01.01.2015 bis zur Konstituierung/1.Sitzung des neuen Gemeinderates (= ca.1/2 Jahr!) alle Agenden der Gemeinde.
Die Funktion ist mit sämtlichen Kompetenzen, OHNE Kontrolle der Gemeinderäte, ausgestattet !
Von Seiten der Sommer’schen VP wurde als Regierungskommissär Herr Mag. Josef Sommer nominiert.
Abstimmung:
Dafür : 8 ÖVP
Dagegen: 4 BBR + 2 SPÖ + 1 Grüne = 7
Kommentar:
Selbst in der Umgebungsgemeinde, die zufällig zeitgleich ihre Gemeinderatssitzung abhielt, haben letztlich alle Gemeinderäte der Opposition gegen den Vorschlag ‚Mag. Sommer‘ gestimmt. Uns in der Stadt wurde gesagt, der Vorschlag sei mit dem Umgebungsgemeinderat abgestimmt und genehmigt worden. Das ist nachweislich unwahr!
Gemeinsamer Antrag von BBR, SPÖ und GRÜNE zum Regierungskommissär:
„Der Gemeinderat beauftragt das Land Steiermark, eine Persönlichkeit für den Regierungskommissär von Bad Radkersburg namhaft zu machen, die gänzlich unabhängig und unbefangen ist, eine Persönlichkeit die von außerhalb kommt und in keinerlei wirtschaftlicher Verbindung mit den Beteiligungsbetrieben der Stadtgemeinde Bad Radkersburg steht.
Für die Entscheidung des Landes wird eine präzise Begründung der Entscheidung hinsichtlich der Kriterien eingefordert und erwartet“
Abstimmung:
Dafür: 4 BBR + 2 SPÖ + 1 Grüne = 7
Dagegen: 8 ÖVP
Kommentar:
Die legitime Einforderung dieser 4 Kriterien beim Land Steiermark hat bei den Antragsgegnern (=örtliche ÖVP) allerhöchste Erregung ausgelöst.
Uns wurde Größenwahn, Überheblichkeit und Anmaßung vorgeworfen.
TOP 6.2 Nominierung eines Beirates
Jede der beiden Fusionsgemeinden hat das Recht, dem allmächtigen Regierungskommissär jeweils nur einen Beirat (ohne Kompetenzen) beizustellen. Eine etwas seltsame Regelung, aber bitte.
Von Seiten der örtlichen VP wurde als Beirätin der Stadt Fr. Anna Mir nominiert.
Abstimmung:
Dafür: 8 ÖVP
Dagegen: 4 BBR + 2 SPÖ + 1Grüne = 7
Gemeinsamer Antrag von BBR, SPÖ und GRÜNE:
Die Fraktionen BBR, SPÖ und Grüne der Stadtgemeinde nominieren aus Gründen der demokratiepolitischen Ausgewogenheit und Kontrollnotwendigkeit, vor allem um Transparenz zu gewährleisten als Beirat für die Stadtgemeinde FinRef Manfred Mikl.
Abstimmung:
Dafür: 4 BBR + 2 SPÖ + 1Grüne = 7
Dagegen: 8 ÖVP
Fazit :
Die Allmacht-Partei ÖVP ist sich nicht zu schade, bei der Fusion gleich alle 3 (!) Funktionen zu besetzen.
Ob damit die Bevölkerung ausgewogen vertreten ist, beurteilen Sie am besten selber.
Dieser demokratiepolitische Super-GAU droht uns, wenn das Land Steiermark keinen externen, unabhängigen und unbefangenen Regierungskommissär entsendet.
Dann regiert Willkür OHNE Transparenz und OHNE Kontrolle.
Denn Regierungskommissär und Beiräte kommen dann von nur einer Partei.
TOP 6.3 Leitbild
Von Funktionsträgern innerhalb beider Gemeinderäte wurde im Frühjahr unter einer externen Begleitung ein Leitbild für die Fusionsgemeinde erstellt (Siehe Download).
Zustimmung der BBR mit folgender Anmerkung im Protokoll:
Wir bedauern, dass das zentrale Themenfeld „Tourismus“ und die Begriffe „Erholung, Bewegung und Rad“, das den Begriffen „Gesundheit/Kur“ mindestens gleichwertig beizustellen wäre, keinen (!) Eingang in dieses Leitbild gefunden hat.
Begründung:
Sehr viele KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), Zulieferer und Bettenanbieter, die durch ihre touristischen Aktivitäten als Motoren der Gesamtwirtschaft unserer Region überregionale Akzente setzen, sind weder erwähnt, noch werden sie entsprechend berücksichtigt oder eingebunden.
Fazit :
…auf den Tourismus vergessen – war das Absicht? …. Was erwartet uns zukünftig?
TOP 6.5 Beitritt zum Verein ‚Vulkanland‘
Bad Radkersburg soll/muss nun dem Verein Vulkanland beitreten.
Begründet wird dies einzig mit dem an diesen Verein gekoppelten Bezug von Fördergeldern.
Abstimmung:
Dafür 9 = 8 ÖVP + 1 GRÜNE
Dagegen 6 = 4 BBR + 2 SPÖ
Begründung der Ablehnung:
Grundsätzlich finden wir die landwirtschaftlichen Entwicklungsprogramme des Vereines lobenswert und beachtenswert
ABER :
1. Wir verkaufen unsere Marke Radkersburg – Stadt und Bezirk – nicht (!) und bezahlen auch nicht für den Ausverkauf! Bad Radkersburg betreibt seit Jahrhunderten und seit den 1950er Jahren konsequente und kontinuierliche Ortsentwicklung. Im gesamten sogenannten Vereinsgebiet gibt es kein weiteres adäquates Beispiel.
[Es sollte eher umgekehrt sein, dass nämlich das Vulkanland Lizenzgebühren an Bad Radkersburg entrichtet.]
2. Die Tourismusagenden unserer Stadt bedürfen keines Vulkanlandvereines bzw. dessen Steuerung. Sie sind in bewährten Händen, so wie die Vermarktung unserer Stadt seit Jahrzehnten professionell und überregional in Verbünden organisiert ist. Bad Radkersburg hat sein authentisches Image und seine Markenbekanntheit in Jahrzehnten erarbeitet und seine Identität über Jahrhunderte entfaltet.
3. Aus der Vereinsmitgliedschaft erschließen sich keinerlei Vorteile für Bad Radkersburg. Weder ist die Allgemeinheit Nutznießer, noch werden Bürgerinteressen durch den Verein ‚Vulkanland‘ abgedeckt und es ist auch keine positive Zukunftsentwicklung für Bad Radkersburg durch die Mitgliedschaft im Verein ‚Vulkanland‘ abzuleiten.
4. Die Zukunft von Bad Radkersburg an das Vulkanland zu binden und die Geschicke der Stadt und ihrer Bewohner in die Hände der verantwortlichen Akteure zu legen, ist nicht zuletzt aus demokratiepolitischen Gründen höchst bedenklich. Das hat die Zwangsfusion des Bezirks Radkersburg mit dem Bezirk Feldbach belegt. Der Verdruss und die Enttäuschung der Bevölkerung über den Identitätsraub entlang unseres Lebensraumes an der Mur ist enorm.
Die Schadensbegrenzung in Form von Selbstdarstellung von Vereinsakteuren nun verstärkt über bezahlte Medienkooperationen durchzuführen, sehen viele als reine Verschwendung von Vereinsgeldern.
5. Der jährliche Mitgliedsbeitrag (zukünftig ca. 6000 €) ist besser in Projekte, die der Bevölkerung, der Jugend, den Pensionisten und selbstverständlich den Bedürftigen von Bad Radkersburg zugutekommen, investiert.
6. Wegen Fördergelder eine Pflichtmitgliedschaft zu konstruieren, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz der Europäischen Union!!
Anmerkung :
Keinem einzigen Vorstandsmitglied war es wert, dieser Beschlussfassung des Nettozahlers Stadtgemeinde Bad Radkersburg beizuwohnen.
NICHT-ÖFFENTLICHER SITZUNGSTEIL
Über den nichtöffentlichen Sitzungsteil, in dem eine Beschlussfassung zu den gemeindeeigenen Gesellschaften auf der Tagesordnung stand, auf die die Sommer’sche ÖVP 4 Jahre lang hin gearbeitet hat, dürfen wir leider nicht informieren.
Durch das Abschmettern des Antrages der drei Fraktionen BBR, SPÖ und GRÜNE, diese für die Stadt so elementar wichtigen Weichenstellungen im öffentlichen Teil abzuhandeln, wurde der gesamte Gemeinderat gegenüber dem Bürger mit einem Maulkorb versehen.
Bei Verletzung der Schweigepflicht drohen Ausschluss aus dem Gemeinderat und bis zu 3 Jahren Haft.
Der Bürger darf nicht erfahren, was mit seinem Eigentum passiert!!!
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Liebe Leser dieser Zeilen!
Wir bedanken uns respektvoll bei den Gemeinderäten aus Stadt und Umgebung!
Und zwar bei jenen, die bei derart elementaren und werthaltigen Themen – trotz massivem politischen Drucks – die Interessen des Gesamtwohles im Auge behalten haben und den Eigeninteressen der Sommer’schen ÖVP und deren Seilschaft eine glasklare Abfuhr erteilt haben.
Auch das Land müsste das spätestens jetzt erkennen.
Machen Sie sich Ihr eigenes Bild!