16.02.2013 GRS vom 15.02.2013
Es war wohl der Abend des Etappensieges der Vernunft. Zumindest vorläufig. Der Kauf des Kasernenareals wurde vom Gemeinderat beschlossen.
Die Vorgeschichte in Kürze
Die Flächen im Bundesbesitz (im wesentlichen die Parzellen zwischen der Kaserneneinfahrt und dem Drauchenbach, ausgenommen Grünangerstraße) wurden im Vorjahr zum Verkauf ausgeschrieben
. Das Kasernengebäude selbst ist ja im Besitz der Stadtgemeinde.
Jener Interessent, der schon vorher im Internet Pläne für ein Einkaufszentrum präsentiert hatte, bekam den Zuschlag zum Preis von € 315.500.-.
Am 25. Jänner 2013 wurde die Stadtgemeinde in Kenntnis gesetzt. Mit diesem Datum begann die 30-tägige Frist für die Wahrung und Einlösung des Vorkaufsrechtes.
Der Bürgermeister hielt seine Informationen für einen Teil der Gemeinderäte bis zum letztmöglichem Tag zurück.
Die Gemeinderatssitzung
Am 15. Februar 2013 wurde (zum letztmöglichen Zeitpunkt) der Gemeinderat einberufen, um über die Vorkaufsoption zu verhandeln und diese eventuell auch zu ziehen.
Für die BBR war das von vornherein ein selbstverständlicher Schritt, und zwar
zum Schutze des Innenstadthandels,
zum Schutze der Anrainer,
zum Erhalt der Geschäfts- und Wohnflächenwerte aller Innenstadtobjekte.
Und nicht zuletzt war es ein Schritt in Richtung Sicherung der Gestaltungshoheit über das Kasernenareal.
Da der Bürgermeister den Haushalt nach wie vor nicht im Griff hat (Abgangsgemeinde), ist aus eigener Kraft ein Grundstücksankauf nicht möglich.
So herrscht erstmals in der Geschichte der Stadt eine Abhängigkeit und Bittstellung gegenüber dem Land Steiermark, deren Aufsichtsbehörde – laut mündlicher Auskunft des Bürgermeisters – den Ankauf freigab.
Dennoch muss aber positiv erwähnt werden, dass die Gemeindeaufsicht erfreulicherweise die Ausübung des Vorkaufsrechtes, trotz prekärer Haushalts-Situation, ermöglichen wird.
Die konkrete Frage der Finanzierung wurde noch nicht erörtert.
Es stehen laut Bürgermeisteraussage Darlehen, Umwidmungen und BZ-Mittel (Bedarfszuweisung des Landes) im Raum.
Der Gemeinderat hat folglich einstimmig für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes gestimmt.
Fazit
Grundsätzlich ist das ein Etappensieg der Vernunft, wenn auch auf sonderbar verworrenen Umwegen.
Die Mandatare der BBR sind, wie vielleicht auch so manch anderer Gemeinderat, der Meinung, dass dieses Ergebnis schon viel früher unter wesentlich einfacheren Umständen hätte erwirkt werden können.
Nun liegt es an der Offenheit und Transparenz der Bürgermeisterpartei, weitere Schritte im Interesse der Innenstadt und unter Respektierung des Lebensraumes der Anrainer zu setzen.
Möge diese zweite Chance zum Wohle unserer Bürger und der Stadt genutzt werden.