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Gemeinderatssitzung vom 12.12.2019

15.12.2019 Alle Gemeinderatsbeschlüsse wurden einstimmig angenommen.

Zu Beginn der Sitzung ging der Stadtrat, der der BBR aufgrund ihrer Mandatsstärke zusteht, offiziell von Manfred Mikl auf Franz Robin über.

DI (FH) Manfred Mikl erklärte vorher mündlich, dass er auf den Stadtrat verzichtet. Gleichzeitig vermeldete er, dass er aus der BBR austritt und als freier Mandatar weitermachen wird, auch um das Radfahrprojekt zumindest bis zur Konstituierung des neuen Gemeinderates zu begleiten.

Für diesen und alle weiteren Berichte zeichnen ab sofort die GemeinderätInnen Bassa, Dolinar und Robin verantwortlich.

Josef Majczan von der ÖVP hatte schon vor der Sitzung sein Mandat zurückgelegt und wird im Februar durch Peter Peternel ersetzt.

Es fehlten Andrea Maß und Christian Pintäritsch (beide SPÖ).

Spannung kam nur in der Fragestunde auf.

Fragestunde

1.Frage GR Robin, BBR:
„Es gibt einen gültigen und einstimmigen Gemeinderatsbeschluss vom 25.6.2019, nicht-öffentlicher Teil, Punkt 6, und einen von den Betroffenen am 31.10.2019 bei einer Besprechung mit dem Bürgermeister und mehreren Gemeinderäten übergebenen Plan für eine Alternativtrasse.
Wurde dieses Paket an die zuständige Stelle in der Landesregierung geschickt?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, wann wird das getan, damit die nächsten Schritte, wie z.B. die Einholung eines Kostenvoranschlages für die Untersuchung dieser Alternativtrasse beim Ingenieursbüro Kronawetter, getätigt werden können?“

Bgm.Schmidlechner antwortete:
Bisher sei nichts unternommen worden, weil nicht klar ist, was die Gemeinde will. Deshalb werde man nicht eine Untersuchung in Auftrag geben, die mehr als die 20.000.- Euro Planungskosten, die man bisher aufgewendet hat, betragen würden.

Meinung der BBR:
Diese Aussage ist deshalb nicht zutreffend, weil ein einstimmiger Beschluss des Gemeinderates zur Untersuchung einer alternativen Trasse und ein Trassenvorschlag vorliegen. Außerdem kann derzeit nicht von erheblichen Kosten gesprochen werden, wenn noch kein Kostenvoranschlag über die Projektierung vorliegt. Der Trassenvorschlag wurde ja deshalb erstellt, um im Vorfeld Klarheit über eine alternative Trasse zu schaffen und Kosten zu sparen.

Einwand GR Robin:
„Ein Kostenvoranschlag kostet nichts! Warum wurde er also nicht in Auftrag gegeben?“

Der Bürgermeister stimmte zu, dass ein Kostenvoranschlag noch keine Kosten verursachen würde, beharrt aber weiter darauf, dass keine Klarheit über die alternative Trasse herrsche.

Meinung der BBR:
Der Bürgermeister verharrt weiter auf seinem Standpunkt, obwohl die vereinbarten Voraussetzungen für die Erstellung eines Kostenvoranschlages erfüllt sind und dadurch keine Kosten für die Gemeinde anfallen würden.

Es müsste außerdem nur ein Drittel der im Flächenwidmungsplan ohnehin bereits enthaltenen Trasse 3 abgeändert werden.

Frage GR Messner:
„Was wurde bei den kürzlich stattgefundenen bilateralen Gesprächen im Hinblick auf die Bahn besprochen?“

Bgm. Schmidlechner:
„Die Bahn war kein Thema. In Slowenien treffen Bürgermeister keine Entscheidungen, alles geht über Laibach, deshalb werden künftig Regionen gebildet, um Entscheidungswege abzukürzen.“

2.Frage GR Robin:
„Zur Erklärung für die Zuhörer. Es geht um drei junge Familien, die Häuser bauen wollen und nun, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses bezüglich Flächenwidmungsplan, rund ein Jahr warten müssen. Nur wenige Gemeindebürger, mit denen ich gesprochen habe, verstehen, warum diese Projekte nicht einzeln behandelt und beschlossen werden können. Es gibt kein Gesetz, das das verbietet, nur ein Schreiben des Referates für Bau- und Raumordnung der Abt. 13 vom 30.Juni 2015, in dem festgehalten wird, dass das nur bei Nachweis eines besonderen öffentlichen Interesses möglich ist.
Wir können in Bad Radkersburg Hoheitsgewalt ausüben und sind befugt, in unserer Gemeinde die Gestaltung des Gemeindegebiets eigenverantwortlich zu übernehmen.
Wir alle können nichts dagegen haben, dass die drei Familien einzeln behandelt werden.
Und nun meine Frage:
Warum, Herr Bürgermeister, beschließen wir nicht im Gemeinderat, dass der Zuzug und das Ansiedeln junger Familien für unsere Gemeinde, gleich wie der Neubau von Betriebsgebäuden, sehr wohl von besonderem öffentlichen Interesse ist und schicken diesen Beschluss dann an die Abt. 13, vor allem auch weil öffentliches Interesse ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der in keiner gesetzlichen Vorschrift, in der er vorkommt, konkretisiert wird?“

Bgm. Schmidlechner:
„Andere Gemeinden sind nicht in der Revision, deshalb ist ein Vergleich nicht zulässig.“

Meinung der BBR:
Bei unserer Frage geht es nicht um die Revision oder einen Vergleich mit einer anderen Gemeinde, sondern darum, das Land mit Hilfe eines einstimmigen Beschlusses unter Druck zu setzen. Es geht auch um die Gleichbehandlung der BürgerInnen.

Der Bürgermeister führte weiter aus, dass er demnächst ein Schreiben von Dr. Gollner erwarte, das über den vor einiger Zeit den Hausbauern zugestellten Brief hinausgehend, Klarheit schaffen soll.

GR Sommer sagte dazu mit Blick auf die Opposition, dass schon darauf hingewiesen werden muss, dass der Antrag, gemäß dem der neue Gemeinderat verpflichtet wird, eine „gleichwertige Trasse zu finden“, nicht akzeptiert wurde.

Meinung der BBR:
GR Sommer übersieht, dass zu dem Zeitpunkt ein Beschluss zur Sache bereits vorlag und dass der Passus „gleichwertig“ keinesfalls hinzunehmen war. Rein technisch kann es keine gleichwertigen Trassen geben, weil es unter anderem auf die Gewichtung der einzelnen Argumente ankommt.

Frage GR Karlinger:
„Wofür werden dann überhaupt Beschlüsse im GR gefasst?“

Bgm. Schmidlechner fand diese Frage provokant und sagte, es gäbe eben Beschlüsse, die nicht umgesetzt werden können. Er lasse sich nicht wieder einen Amtsmissbrauch anhängen.

Meinung der BBR:
Wir hoffen, das im Februar, wenn der Flächenwidmungsplan, inklusive der beiden o.a. Fälle, noch einmal in einem Ausschuss und im Gemeinderat diskutiert wird, vonseiten des Bürgermeisters und der ÖVP mehr Interesse besteht, konstruktiv an einer Lösung des Problems mitzuwirken.

Weitere Tagesordnungspunkte

Wie schon erwähnt, herrschte bei allen Beschlüssen Einstimmigkeit, so auch beim Budget 2020.

Im Haushaltsrecht gibt es ab 1.1.2020 große Veränderungen. Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden.
Sabine Neubauer
, Leiterin des Rechnungswesens, stellte die budgetrelevanten Zahlen vor.

Es war für die Gemeinderäte, die ihren Ausführungen aufmerksam lauschten, nicht leicht, das alles sofort zu verstehen. Daher gab es auch, ganz im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, keine Einwände oder lange Debatten.

Daten & Fakten

Ergebnisvoranschlag 2020
Erträge: 14,472.300 Euro, Aufwendungen: 13,837.000 Euro

Nettoergebnis:
1,684.700 Euro.

Finanzierungsvoranschlag 2020:
Einzahlungen: 14,104.000 Euro, Auszahlungen: 11,470.700

Geldfluss aus VA-wirksamer Gebarung:
-696.000 Euro.

Auch im nicht-öffentlichen Teil, soviel kann verraten werden, gab es nur einstimmige Beschlüsse.

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