14.04.2020 Abstand halten ist die Maxime in Zeiten der Coronakrise.
Menschenansammlungen sollten vermieden werden. Zusammenkünfte wie eine Gemeinderatssitzung waren zwar von diesem Versammlungsverbot ausgenommen, aber die Gemeindeabteilung des Landes hat die Kommunen von Anfang an informiert, dass man bis auf weiteres auf die Durchführung von Gemeinderatssitzungen verzichten solle.
Nun gibt es digitalen Ersatz.
Der Landtag der Steiermark hat mit einer Änderung der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 (COVID 19 – Steiermärkisches Gemeinderechtsänderungsgesetz, Landesgesetzblatt vom 7.4.2020) die Möglichkeit geschaffen, dass Umlaufbeschlüsse und Videokonferenzen des Gemeinderates stattfinden können. Diese Regelung gilt bis einschließlich 31.12.2020.
Die nächste „Gemeinderatssitzung“ in Bad Radkersburg findet nun am Donnerstag, den 16.4. statt.
Aufgrund der Dringlichkeit ist beabsichtigt, nachstehende Gemeinderatsbeschlüsse des öffentlichen Sitzungsteils im Umlaufwege zu fassen:
TOP 1: Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED – Genehmigung des Leasingvertrages
TOP 2: „Rudolf-Peterka-Weg“ – Herstellung – Vergabe
TOP 3: Hochwasserschutzmaßnahmen am Murdamm – Grundablöse, Grundbereitstellung – Genehmigung.
Die Beschlussfassung erfolgt durch Abgabe einer Erklärung des jeweiligen Gemeinderatsmitgliedes per E-Mail oder per Brief (Abgabe am Postkasten beim Rathaus-Eingang) bis spätestens Donnerstag, den 16.4.2020, 16:00 Uhr.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten!