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GRS vom 25.06.2019

26.06.2019 Drei BürgerInnen interessierten sich für die öffentliche Sitzung, für die zwei Gemeinderäte entschuldigt waren.

Frau Trummer von der Kleinen Zeitung vervollständigte die Zuhörerschaft.

Natürlich wurden auch die vom Gemeinderat einstimmig gefassten Beschlüsse betreffend Fördermöglichkeiten Fußballverein und Umgestaltung der Kindergärten angesprochen.

Die in sozialen Medien und persönlichen Diskussionen geäußerten und im Inhalt unkorrekten bzw. unvollständigen Schuldzuweisungen „stießen den Gemeinderäten übel auf“.

Auch die anonym (ohne Autor, ohne Impressum, etc.) gehaltene Flugblattaktion, die Kindergärten betreffend, sorgte für Diskussionen. Die BürgerInnen (inklusive der Verfasser des Flugblattes) sind weiterhin eingeladen, an einer konstruktiven Lösung mitzuarbeiten.

Auf den öffentlichen Brief der Frau Pridal wurde sehr positiv reagiert.

Die wichtigsten Tagesordnungspunkte

TOP 5 – Fragestunde

1) Eine der Fragen bezog sich auf die Lärmschutzverordnung in Bad Radkersburg.

Lärmerzeugende Gartenarbeiten sind von Montag bis Freitag von 8:00 – 12:00 und von 14:00 bis 20:00 Uhr und am Samstag von 8:00 – 12:00 und von 14:00 bis 18:00 Uhr erlaubt. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sowie öffentliche Anlagen und deren Einrichtungen.

Leider halten sich einige wenige BürgerInnen nicht daran.

Die Frage, ob Firmen, die privat für Mäh- und Heckenschneidearbeiten engagiert werden, von dieser Regelung ausgenommen sind, wurde vom Bürgermeister klar und deutlich verneint! Auch sie müssen sich strikt an die Ruhezeiten halten.

2) Eine zweite Frage betraf die Wohnstraße/Neubaustraße.

Laut StVO dürfen nur Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Rotes Kreuz, Polizei) und Straßendienste im Dienst, sowie Fahrräder durchfahren. Den Anrainern ist das Zu- und Abfahren im Schritttempo erlaubt.

Viele Eltern von Schülern des BORG, aber auch andere LenkerInnen fahren zum Zwecke einer Abkürzung durch die Neubaustraße, was schlicht und einfach verboten ist.

Auf die Frage, was die Anrainer dagegen tun können, wusste der Bürgermeister auch keine andere Antwort als: „Es bleibt nur die Anzeige!“ Aber zunächst wird der Chef der Bad Radkersburger Polizei von ihm gebeten, zur Abschreckung in der Früh und zu Mittag regelmäßige Kontrollen durchzuführen.

3) Im Zuge der Diskussion um den Lärmschutz im Kurbezirk wurde nachgefragt, welcher Teil der Gemeinde rechtlich zum Kurbezirk gehört. Es ist nicht, wie dargestellt, die gesamte Gemeinde, sondern nur eine Teilfläche um das Kurviertl mit Altstadt.

4) Der Kurfond wird aus den jährlichen, von den Gästen entrichteten Kurabgaben mit einer vermuteten Summe von etwa einer halben Million Euro gespeist. Die zugehörige Kurkommission, die seitens der Gemeinde mit Vizebürgermeister Duric und Bürgermeister Schmidlechner beschickt wird, hat seit Jahren keine Darstellung der Verwendung der Gelder abgeliefert. Dies sei, antwortete der Bürgermeister, nicht verpflichtend, werde aber nachgeholt.

TOP 6 – Vorzeitige Tilgung von Darlehen

Darlehen i.H.v € 406.997,79 betreffend Straßenbeleuchtung (LED), Grundzusammenlegung, Stadtamtssanierung, Revitalisierung der Bastei, sowie Geh-und Radwegen werden vorzeitig getilgt. Durch die 74,9-prozentige Übernahme des E-Werks durch die Energie Steiermark können nun diese laufenden Kredite, deren Zinsen plus Tilgung das Budget im ordentlichen Haushalt mit € 98.298,23 belasten, abbezahlt werden.

TOP 7 – Straßenbezeichnung

Die Gemeinde verordnet einstimmig die Bezeichnung „Am Brunnenpark“ für das neu erschlossene Bauland nördlich der Bundesstraße in der Nähe des Brunnenstadls.

TOP 8 – Vergabe

Die Kurhausstraße NEU, die den Vitalhotelkreisverkehr um die Fußball-Trainingsfläche herum mit dem LIDL verbinden soll, wird heuer gebaut. Die Auftragsvergaben wurden beschlossen. Kosten: €519.000€. Im Zuge dessen wird auch ein Geh-und Radweg, der die Parktherme quasi mit der B69 verknüpft, angelegt. Zukünftig wird eine Bewirtschaftung der Parkplätze, und damit eine Lenkung der stehenden und fahrenden Fahrzeuge eingerichtet.

TOP 9 – Musikschule Tarifordnung

Die Tarifordnung für das Schuljahr 2019/20 wurde beschlossen. Jeder Haushalt hat in den letzten Tagen ein Flugblatt erhalten.

TOP 10 – Ausnahme der Öffnungszeiten

Der Gemeinderat hat einstimmig die für touristische Gebiete mögliche Sonntagsöffnungsverordnung beschlossen. Sie ermöglicht Geschäftsöffnungen an Sonntagen von 08:00 bis 18:00 Uhr auf freiwilliger Basis und betrifft Reiseproviant, Devotionalien, Reiseandenken, sowie Sport- und Hygieneartikel.

TOP 12 – Kaufvertrag mit der CVC Kollmanitsch Lindenhof GmbH

Eine Teilfläche der ehemaligen Sportanlage Laafeld mit einer Größe von 5000m2 wurde an das GH Kollmanitsch verkauft. Kaufpreis: € 65.000.-

TOP 15 – Plakatierverordnung

Die erst kürzlich installierte Plakatierverordnung musste nun aufgehoben werden und wird in der Folge, nach Ablauf der Aushängefrist, von der Bezirkshauptmannschaft in Kraft gesetzt.

TOPs 16 und 17 – Änderungen Kanal- und Müllabgaben

Die Rabbattierung für die Kernzone 1 (historisches Altstadtensemble) darf nicht rückwirkend, sondern erst mit der kommenden Ausschreibung gewährt werden
. Diese Korrektur wurde beschlossen.

TOP 18 – Wasserversorgung Lagerhaus, Gemeindewohnung Halbenrainer Straße und FF Altneudörfl

Diese Objekte werden an das öffentliche Wassernetz angeschlossen und gleichzeitig mit Breitband versorgt. Die Bedeckung erfolgt aus den Rücklagen des Wasserwerkes. Bis Juli gibt es noch die Möglichkeit einer Förderung aus der Breitbandmilliarde. Deshalb der Beschluss zur weiteren Aufwertung von Altneudörfl Richtung Westen.

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil wurden Dienstrechtsangelegenheiten, Bilanzen des Gewerbe- und Dienstleistungsparkes und des Wasserwerkes für 2018, die fachliche Begleitung der Umstellung der Buchhaltung von Kameralistik auf kamerale Doppik (Vermögenserfassung und Bewertung), sowie eine neue Machbarkeitsstudie für die Eisenbahnverbindung als Trassenalternative beraten und beschlossen.

Weiters wurden Regelungen für Geschäftsführer und deren Stellvertreter (Prokuristen) bei den stadteigenen Betrieben ab 19.08.2019 beraten und beschlossen.

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