29.06.2014 Regierungskommissäre werden vom Land unter anderem eingesetzt, um Gemeinden zu sanieren und um diese so zu positionieren, dass sie Perspektiven haben.
Durch die (zwangsverordnete) Fusion werden, laut den gesetzlichen Statuten des Landes Steiermark, auch im Falle von Gemeinde-Zusammenlegungen Regierungskommissäre eingesetzt.
Der Fahrplan:
31.12.2014: Ende des Wirkens und der Kontrollfunktion der Gemeinderäte beider Gemeinden
01.01.2015: Regierungskommissär ist alleine entscheidungsbefugt
ca. März/April 2015: Gemeinderatswahlen
ca. April/Mai 2015: Konstituierende Sitzung im Gemeinderat
ca. Mai/Juni 2015: Erste reguläre Gemeinderatssitzung
Das bedeutet, dass der von den Radkersburger Bürgern gewählte Gemeinderat mit all seinen (Kontroll-)Funktionen ab 01.01.2015 bis ca. Mai/Juni, also fast ein halbes Jahr lang, komplett „ausgeschaltet“ ist.
Sämtliche Agenden übernimmt in dieser Zeit ein vom Land eingesetzter Regierungskommissär, der von so genannten “Beiräten“ (man spricht derzeit von je 1 Vertreter pro Gemeinde, in unserem Fall also 2) begleitet werden soll.
Aufgaben eines Regierungskommissärs
§103 Abs. (3) GemO:
Die Tätigkeit des Regierungskommissärs hat sich auf die laufenden und unaufschiebbaren Geschäfte zu beschränken.
Transparenz ?
4 Jahre sprach die in Bad Radkersburg herrschende Absolutpartei von Transparenz, agierte jedoch so, dass genau das Gegenteil der Fall war.
Seit über 4 Jahren ist der (vom Gemeinderat mehrheitlich bestellte) Aufsichtsratsvorsitzende, trotz mehrmaliger Ladung, nicht vor dem Eigentümerverteter/Gemeinderat erschienen.
Nie zuvor wurden dem Eigentümerverteter/Gemeinderat derart fundamentale Informationen zu Entscheidungen vorenthalten wie in der laufenden Legislaturperiode (siehe dazu die Artikel auf unserer Webseite, z.B. Budgeterstellung, zentrale Fragen zu Beteiligungsbetrieben, etc.).
Wer soll’s werden ?
Laut Vorschlag in der Ausschusssitzung vom 26.6
. soll Bgm. Sommer die Agenden des Kommissärs und VzBgm. Mir, sowie – möglicherweise – Bgm. Schmidlechner als Beiräte fungieren.
Unsere Kollegin von den GRÜNEN hätte es nicht besser auf den Punkt bringen können, als sie sinngemäß fragte, ob der Herr Bürgermeister Sommer nicht meint, dass die Zusammensetzung ein bisserl sehr schwarz sei.
Klare Position der BBR
Bad Radkersburg stellt – Steiermark weit – eine Sondersituation durch die stadteigenen Beteiligungsgesellschaften mit marktwirtschaftlichem Charakter dar.
Wir von der BBR fordern daher vom Land als Regierungskommissär eine gänzlich unabhängige und unbefangene Persönlichkeit, die in keinerlei wirtschaftlicher Beziehung mit den Betrieben der Beteiligungsgesellschaften steht.
Sonderregelung gefordert
Wir fordern weiters eine transparente Sonderregelung und keine verwinkelten Vollmachtsszenarien für die Beteiligungsbetriebe (Bilanzsumme ca. 15 Mio. €) für das halbe Jahr ohne Eigentümerkontrolle.
Genau deshalb muss die Auswahl des Kommissärs glasklar begründet sein, und es muss eindeutig gewährleistet sein, dass es beim zukünftigen Regierungskommissär sowie dessen Beiräten zu keinerlei Interessenskonflikten kommen kann.
Also unabhängig und in diesem Fall auf jeden Fall extern sind die Prädikate, die uns besonders viel wert sind.
Bleiben wir als BürgerInnen und Bürger des neuen Bad Radkersburg am Ball!
Und: Machen Sie sich (von den Vorgängen) Ihr eigenes Bild.