15.02.2014 Ein zentrales Thema im Rahmen der Fusion zwischen Bad Radkersburg und Radkersburg Umgebung ist die Wasserversorgung.
Wie die WOCHE in ihren Ausgaben vom 16.1. und vom 13.2. berichtet hat, haben sich die beiden Gemeinden darauf geeinigt, sich zwecks Absicherung des künftigen Bedarfs dem Wasserverband Grenzland Südost (GSO) anzuschließen.
Jetzt soll das passieren, was die GSO immer schon wollte, nämlich von Bad Radkersburg Wasser geliefert zu bekommen, weil die Belieferung aus der Obersteiermark über die Leitung durch den Plabutschtunnel, den diversen Brunnen im Leibnitzer Feld und im Raum Gosdorf-Mureck, nicht immer ausreicht.
Die Brunnen der GSO im westlichen Raum des Bezirks sind außerdem aufgrund stark überhöhter Nitratwerte oder anderer Verschmutzung oft gesperrt. Verhandlungen mit Slowenien im Raum Zelting-Cankova bezüglich Wasserlieferung sind gescheitert.
Bad Radkersburg hat zwei Brunnen, einen im Dreieck Laafeld-Dedenitz-Sicheldorf in der Nähe des Gewerbeparks, dessen Wasser zum anderen, dem Hauptbrunnen im Südosten der Stadt (Richtung Laafeld) geleitet und dort gemischt wird. Die Gemeinde Radkersburg-Umgebung hat keinen Brunnen und keine eigene Wasserversorgungsanlage.
Im Zusammenhang mit dem Anschluss an den Wasserverband Grenzland Südost stellen sich jedenfalls einige Fragen:
Zu welchem Preis wird die Gemeinde Wasser an die GSO verkaufen?
Zu welchen Bedingungen wird die GSO Wasser in die zukünftige Fusionsgemeinde Bad Radkersburg liefern?
Wird es für die BürgerInnen eine Erhöhung des Wasserpreises geben?
Wessen Wasserversorgung ist damit abgesichert?
Die Wasserversorgung für die Stadt Bad Radkersburg war und ist gesichert. Natürlich kann es zu Engpässen kommen, wenn nichts getan wird. Es hat schon vor längerer Zeit Untersuchungen zur Erschließung neuer Brunnen gegeben. Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten liegen vor. Man sollte vorhandene Ressourcen nutzen und nicht Wasser mühsam aus weit entfernten Teilen des Landes heranholen.
Die GSO stellt Versorgungsleitungen und Abgabestellen her. Dieses Projekt, das aufgrund der Wasserknappheit in der Oststeiermark prinzipiell in Ordnung ist, ist für die Region Unteres Murtal mit den höchsten Grundwasservorkommen des Landes eher nur ein Vorwand, um diese reichen Vorkommen anzuzapfen.
Die Ortswassernetze müssen von den Gemeinden selbst hergestellt werden. Diese Leitungen müssen die Gemeinden, in unserem Fall die zukünftige Fusionsgemeinde, bezahlen. Und das muss eventuell über den Wasserpreis auf die BürgerInnen abgewälzt werden
. Die BürgerInnen der Stadtgemeinde würden dann anteilsmäßig die Kosten für die Aufschließungen der Außenbezirke der Gemeinde übernehmen. Sie könnten damit zwei Mal zur Kassa gebeten werden, da sie ihre eigene Wasserleitung ja auch schon finanziert haben.
Die Gemeinde Radkersburg-Umgebung hat in ihrem 40-jährigen Bestehen keinen einzigen Laufmeter Wasserleitung selbständig errichtet. Man hat nur auf Notsituationen reagiert, wenn z.B. das Wasser in Teilen der Gemeinde nicht mehr genießbar war oder wenn die Gewerbebehörde eine Wasserversorgung vorgeschrieben hat. Dies hat immer die Stadtgemeinde ohne wesentliche Kostenbeteiligung der Umgebungsgemeinde durchgeführt.
Selbst für Neubauten war der Anschluss an die Wasserleitung der Stadt Bad Radkersburg nicht verpflichtend vorgeschrieben. Dann wären schon früher wesentliche Ortsteile der Umgebungsgemeinde versorgt gewesen.
Aber wir sind froh, dass in der Fusionsgemeinde dies zum Wohle der Gesamtbevölkerung nun doch umgesetzt wird.
Wasserwerk
Bislang war das Wasserwerk ein eigengestellter Betrieb gewerblicher Art im Rahmen des Gemeindehaushaltes und ein Rechnungskreis innerhalb der Stadtgemeinde. Überschüsse kamen auf ein Sparbuch und wurden zweckgebunden verwendet.
Das Vorhaben, das Wasserwerk in den „normalen Haushalt“ einzugliedern und mit erwirtschafteten Überschüssen (so genannten Gewinnentnahmen) Budgetlöcher zu stopfen und zu kaschieren, was durch die Auflösung der Sparbücher aus der Vorperiode bereits geschehen ist, können wir von der BBR nicht mittragen.
Welchen Sinn macht es, dass jede einzelne Klospülung als Haushaltsabdeckung herhalten muss?